ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft e.G.

1. Anwendungsbereich

Wir verstehen uns als Großhandlung für den Facheinzelhandel. Unser Streben ist, unsere Kunden mit einwandfreien regionalen gentechnikfreien Qualitäten preiswürdig und service orientiert zu bedienen. Die nachstehend Allgemeinen  Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft abgeschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft.

2. Angebote & Preise

Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Aufgrund der Datenmengen sind Irrtümer möglich. Preisänderungen und Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Aufschläge und Nachlässe werden gesondert geregelt und bedürfen der Schriftform.  Die Preise sind netto und zuzüglich der im jeweiligen Land gültigen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Mindestauftragswert

Frischware / Obst & Gemüse / Trockenware / Getränke etc. 150,00 €
Aufträge unter diesem Wert können nicht ausgeführt werden. Generell erfolgt keine Auslieferung unter einem Gesamtauftragswert von 150,00 €. Nicht lieferbare Artikel, Pfand, Transportmittel und Mehrwertsteuer sind im Mindestauftragswert nicht enthalten.

4. Annahmezeiten

Die Bestellannahme erfolgt täglich von 8.00 bis 12.30 Uhr.

5. Auslieferung

Auslieferung Dienstag:

Frische-und Trockenwarebestellung am Freitag für Lieferung Dienstag

  • Option: Nur Trockenware bis Montag 12.00 Uhr zur Auslieferung am Dienstag.
Auslieferung Donnerstag:

Order Frische-und Trockenwarebestellung bis Montag 17.00 Uhr zur Auslieferung am Donnerstag

  • Option: Nur Trockenware bis Mittwoch 12.00 Uhr zur Auslieferung am Donnerstag

Reklamationen wie z.B. Bruch, beschädigte Ware, Falschlieferung, unvollständige Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach Wareneingang.

6. Auftragsbestätigung

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch den Verkäufer entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beanstandet werden, sonst gilt die Lieferung als erfolgt.

7. Lieferung

Sofern nicht eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage des Verkäufers vorliegt, gilt die Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Die gekaufte Ware ist innerhalb dieser Frist abzunehmen. Bei Nichtabnahme der Ware durch den Kunden ist die Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Die Lieferung der Waren „frei Haus“ erfolgt im Rahmen unserer Touren bei regelmäßiger Bestellung (1 mal pro Woche).

Durch uns verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden, da sonst keine Haftung übernommen werden kann. Für verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung. Für durch Verschulden unserer Lieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) können wir keine Haftung übernehmen.

Die Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft verpflichtet sich jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen seine Lieferanten an den Kunden abzutreten.

Lieferung von Frischen Fleischwaren und Käse

Für den Handel von frischen Fleischwaren, ist zu beachten, dass eine ununterbrochene Kühlkette eingehalten werden muss. Die jeweils vorgeschriebenen Kühltemperaturen sind aufgeführt. Die Belieferung außerhalb der Öffnungszeiten ist daher nur möglich, wenn der Kunde für die Anlieferung Räumlichkeiten mit einer Temperatur von max. +6°C bereitstellen kann.

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Anlieferung (bei Nachtanlieferung unmittelbar nach Betreten der Geschäftsräume) im Rahmen seiner Wareneingangsprüfung auch die Temperatur der Ware zu kontrollieren. Beträgt die Temperatur mehr als +6°C, muss die Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft unverzüglich per Fax informiert werden und die Reklamation bis spätestens 10.00 Uhr des Liefertages übermittelt werden.

Gewichtsangaben bei Käse

Gewichtsangaben beziehen sich auf das vom Hersteller festgestellte Gewicht. Aufgrund des natürlichen Herstellungs-und Reifungsprozesses bei Käse kann es zu natürlichen Gewichtsschwund durch Austrocknung kommen. Dieser Gewichtsschwund ist durch die Eigenart der Produkte bedingt und hält sich in den tolerierten Grenzen (max. 5%). Es liegt insoweit kein Mangel der Ware vor, weshalb der natürliche Gewichtsschwund insbesondere keine Gewährleistungsansprüche rechtfertigt.

Später eintreffende Reklamationen sowie aus der Nichteinhaltung der Kühlkette durch den Kunden resultierende Schadensersatzansprüche sind nicht von der Region aktiv Vermarktungsgenossenschaft zu tragen. Bei den in der Preisliste angegebenen Restlaufzeiten handelt es sich um das Verbrauchsdatum und nicht um die Mindesthaltbarkeit.

Abholung

Es gelten die gleichen Bedingungen wie unter Punkt 3.

8. Zahlung

Der Rechnungsbetrag wird von der Bank im Abbuchungsverfahren innerhalb von 2 Tagen eingezogen. Bei Rücklastschriften werden dem Kunden die angefallenen Bankspesen und eine Bearbeitungsgebühr von 5 € in Rechnung gestellt. Wir gewähren kein Skonto. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Bei Barzahlung entfallen jegliche Rabatte. Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag ohne weitere Fristsetzung zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

9. Reklamation

Die Ware ist sofort beim Empfang zu prüfen. Bei Obst und Gemüse muss die Reklamation bis 12 Uhr des Anliefertages eingegangen sein. Sonstige Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden bei uns vorliegen. Rückgaben ausgelieferter Waren (Retouren) sind nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen mit uns möglich. Falsch bestellte Artikel aller Sortimente können nicht zurückgenommen werden. Die bloße Rückgabe gilt nicht als Anerkennung
einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wurde.

10. Leergut und Transportmittel

Leergut und Transportmittel gehen nicht in Besitz des Kunden über. Wir haben keine Verpflichtung, mehr Leergut und Transportmittel zurückzunehmen, als wir geliefert haben. In diesen Fällen behalten wir uns vor, die Annahme zu verweigern. Einzelflaschen oder -gläser werden von uns generell nicht zurückgenommen.

11. Haftung

Jegliche Art von Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht wurde.

12. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

13. Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 84556 Kastl.

14. Änderung Adressdaten

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

15. Salvatoresche Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.